Du bist 17 und überlegst, ob du eine Ausbildung machen kannst und wie lange du dann arbeiten darfst? Kein Problem! In diesem Artikel erfährst du alles über die Höchstarbeitszeit für 17-Jährige in einer Ausbildung. Also, lass uns anfangen!
Mit 17 Jahren darf man in der Ausbildung bis zu acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. In der Freizeit und an Feiertagen darfst du nicht arbeiten. Während der Schulferien darfst du jedoch bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten.
Arbeitszeiten für Auszubildende: 35-40h pro Woche
Für viele Auszubildende gelten wöchentliche Arbeitszeiten, die sich normalerweise auf fünf Tage pro Woche verteilen. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die regelmäßige Arbeitszeit pro Tag höchstens acht Stunden betragen. Dies bedeutet, dass die wöchentliche Arbeitszeit zwischen 35 und 40 Stunden liegt. Allerdings können nach einzelvertraglicher Vereinbarung auch mehr als 40 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Es ist jedoch wichtig, dass die Arbeitszeiten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und beide Seiten darauf achten, dass die Arbeitszeiten in einem vernünftigen Rahmen bleiben. Daher ist es wichtig, dass Du als Auszubildender Deine Arbeitszeiten im Auge behältst und Dich an die gesetzlichen Bestimmungen hältst.
Azubi: 8 Stunden pro Tag, max. 48 Std. pro Woche
Als Azubi musst Du wissen, dass Du pro Tag maximal 8 Stunden arbeiten darfst. Die wöchentliche Arbeitszeit ist bei Dir als Volljährigem auf 48 Stunden begrenzt. Wenn Du noch minderjährig bist, dann sind es sogar nur 40 Stunden in der Woche. Aber Achtung: Du darfst nicht an mehr als 5 Tagen in der Woche arbeiten. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, zum Beispiel wenn es zu einer Betriebsvereinbarung kommt. Daher ist es wichtig, dass Du Dich über die gesetzlichen Regelungen informierst.
Unter 18? Ausbildung? Hier kommt das JarbSchG!
Du als Jugendlicher unter 18 Jahren hast eine Ausbildung begonnen? Tolle Sache! Damit du dich aber nicht überlastest, gibt es für dich das Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG). Das besagt, dass du nicht länger als 8 Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche arbeiten darfst. In deiner Ausbildung bedeutet das, dass du nicht mehr als 5 Tage pro Woche arbeiten darfst. Natürlich kann es sein, dass du mal länger arbeiten musst, aber dann müssen auch längere Pausen eingeplant werden.
Arbeitsrecht: Mindestpausenzeit von 30-45 Minuten
Gemäß §4 des Arbeitsrechts musst du dir, wenn du zwischen 6 und 9 Stunden arbeitest, eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten gönnen. Überschreitest du die 9-Stunden-Marke, steigt der Mindestwert auf 45 Minuten. Wichtig ist es, dass das Zeitfenster im Voraus klar festgelegt wird, um sicherzustellen, dass du während deiner Arbeitszeit ausreichend Pause machst. Eine Pause von 30 oder 45 Minuten kann dir helfen, deinen Arbeitstag zu strukturieren, deine Produktivität zu erhöhen und deine Arbeitsleistung zu optimieren.

Jugendliche: Pausen machen, um fit und ausgeruht zu bleiben
Du bist unter 18 Jahren? Dann musst du bei einer Beschäftigung von mehr als 4,5 Stunden Pause machen. Und zwar mindestens 30 Minuten, die du am Stück oder aufgeteilt nehmen kannst. Solltest du sogar länger arbeiten, nämlich über 6 Stunden, musst du sogar noch mehr Pause machen – und zwar mindestens eine Stunde! Damit du dich fit und ausgeruht fühlst, solltest du also darauf achten, dass du regelmäßig Pausen machst.
Arbeitszeit für Jugendliche: Max 35/40 Std./Woche & 60 Min. Pause/Tag
Du darfst pro Woche maximal 35 Stunden (unter 15 Jahren) oder 40 Stunden (unter 18 Jahren) arbeiten. Deine tägliche Arbeit kann höchstens 7 (8)* Stunden dauern. Du hast Anspruch auf eine Pause von 60 Minuten pro Tag. Sie muss spätestens nach 4,5 Stunden Arbeit eingehalten werden. So hast du die Möglichkeit, dich ein wenig zu erholen und zu entspannen, bevor es weitergeht.
Jugendliche: Recht auf bis zu 30 Werktage Urlaub pro Jahr
Du hast ein Recht auf Urlaub! Wusstest du, dass das Jugendarbeitsschutzgesetz vorschreibt, dass Jugendliche unter 16 Jahren mindestens 30 Werktage Urlaub im Jahr bekommen? Für 17-Jährige sind es sogar 27 Werktage und Auszubildende unter 18 Jahren haben Anspruch auf 25 Werktage. Erwachsene Auszubildende hingegen haben ein Recht auf 24 Werktage pro Jahr. So kannst du dich also auf ein paar schöne Tage im Jahr freuen und die Zeit nutzen, um zu entspannen, Neues zu entdecken oder einfach mal die Seele baumeln zu lassen.
Kaufe und Trink Alkohol ab 17 – Mehr Rechte mit 18
Mit 17 darfst Du Bier, Sekt oder Wein kaufen und trinken. Auch die sogenannten „Alkopops“ sind nicht erlaubt. Hochprozentiger Schnaps ist aufgrund des Alterslimits ebenfalls verboten. Solltest Du die Zustimmung Deines gesetzlichen Vertreters haben, kannst Du einen Antrag auf das Ablegen des Grundwehrdienstes stellen. Mit dem Eintritt ins 18. Lebensjahr erhöht sich die Zahl an Möglichkeiten nochmal, so kannst Du beispielsweise am Wahlrecht teilnehmen oder komplexere Dinge wie Verträge abschließen.
Jobs mit 17 – Wie du schon vor Vollendung des 18. Lebensjahres arbeiten kannst
Du darfst mit 17 Jahren grundsätzlich überall arbeiten, aber es gibt ein paar Regeln, die du beachten musst. Dazu gehört, dass du nichts machen solltest, was dich physisch oder psychisch überfordert. Das können beispielsweise schwere körperliche Arbeiten sein, aber auch die Arbeit mit gefährlichen Stoffen oder die Akkordarbeit am Fließband. Auch wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, kannst du schon einiges machen. Schau dir einfach die Stellenanzeigen in deiner Region an und überlege dir, was zu deinen Stärken passt. Wichtig ist aber, dass du stets auf deine Gesundheit und dein Wohlbefinden achtest.
Ärztliche Untersuchung vor der Ausbildung: § 32 JArbSchG
Du musst als Jugendlicher vor Beginn deiner Ausbildung unbedingt eine ärztliche Untersuchung machen lassen. Diese Untersuchung muss innerhalb der letzten 14 Monate vor Aufnahme der Ausbildung stattgefunden haben und darf von jedem Arzt durchgeführt werden. Den Nachweis darüber, dass du untersucht wurdest, musst du deinem Arbeitgeber vorlegen. Laut § 32 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetzes) ist diese Untersuchung eine Voraussetzung, um deine Ausbildung antreten zu können. Also nimm dir die Zeit und lass dich untersuchen, denn nur so ist deine Ausbildung möglich.

Jugendliche dürfen erst ab 6 Uhr arbeiten – JArbSchG
Du darfst als Jugendlicher erst ab sechs Uhr anfangen zu arbeiten. Ab diesem Zeitpunkt ist es dir erlaubt, bis maximal 20 Uhr zu arbeiten. Dies wurde im Jugendarbeitsschutzgesetz, genauer gesagt im § 14 Abs. 1 JArbSchG, festgelegt. Wenn du jünger als 15 Jahre bist, ist es dir sogar nur erlaubt, zwischen 8 Uhr und 20 Uhr zu arbeiten. Zudem solltest du dich stets an die Pausenregelungen im Jugendarbeitsschutzgesetz halten und darauf achten, dass du mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen hast.
JArbSchG: Arbeitszeiten für Jugendliche beachten
Wenn Du Jugendliche einstellst, musst Du das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) beachten. Dieses unterscheidet zwischen unter 16- und unter 18-Jährigen. Allgemein darf ein unter 18-Jähriger nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei ist das JArbSchG auf eine fünf-Tage-Woche ausgerichtet. In einzelnen Fällen kann aber auch eine Sechs-Tage-Woche zugelassen werden. Zudem wird darauf geachtet, dass Jugendliche nicht in den Abendstunden beschäftigt werden, da sie nach dem JArbSchG nicht nach 20 Uhr arbeiten dürfen.
Jugendliche: Geniesse ein arbeitsfreies Wochenende!
Du hast ein Recht auf ein arbeitsfreies Wochenende! Laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§16) gilt der Samstag als arbeitsfrei. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel im Handel. Hier müssen aber mindestens zwei Samstage im Monat frei sein. Genauso ist es für den Sonntag und für Feiertage (§17,18 Jugendarbeitsschutzgesetz). Als Jugendlicher hast du ein Recht darauf, dass du zumindest einmal im Monat ein richtiges Wochenende hast. Also, nutze es und genieße deine Freizeit!
Jugendarbeitsschutzgesetz: Arbeit für Minderjährige auf 8 Stunden begrenzen
Hey du, wenn du noch nicht volljährig bist, ist es nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz nicht erlaubt, dass du länger als 8 Stunden täglich beschäftigt wirst. Einzig an Schultagen ist es gestattet, dass du länger arbeitest. Der Grund hierfür ist, dass du als Minderjähriger eine Erholungs- und Freizeitphase benötigst, um dich zu entwickeln. Wenn du Azubi bist, sind Überstunden auch nicht erlaubt. Daher ist es wichtig, dass du dich an die Regelungen hältst, um dich vor Überforderung zu schützen.
Ausbildung: Wie lange darf man arbeiten?
Du hast eine Ausbildung begonnen, aber weißt nicht, wie lange Du arbeiten darfst? In der Berufsausbildung ist es normalerweise nicht vorgesehen, dass Du mehr als acht Stunden am Tag arbeitest. Wenn Du noch nicht volljährig bist, musst Du sogar auf ein Tageslimit von acht Stunden achten. In Ausnahmesituationen kann die Grenze auf achteinhalb Stunden ausgeweitet werden, aber auch dann solltest Du darauf achten, dass Du genügend Pausen einlegst und Dir Zeit für Erholung nimmst. Insbesondere wenn Du noch unter 18 Jahren alt bist, ist es wichtig, dass Du Dich nicht überarbeitest und Deine Gesundheit im Blick behältst.
Minderjährige Azubis: Nacht- und Schichtarbeit erlaubt?
Du fragst Dich, ob Nacht- und Schichtarbeit erlaubt ist, wenn Du ein Azubi bist? Minderjährige Azubis dürfen bis zu einer bestimmten Uhrzeit in der Schichtarbeit eingesetzt werden. Diese Uhrzeit hängt vom Alter des Azubis ab und liegt meist bei 23 Uhr. Jedoch ist Nachtarbeit für sie nicht erlaubt. Volljährige Azubis hingegen können ohne Einschränkungen in der Nacht- und Schichtarbeit arbeiten. Bedenke aber, dass die Arbeitszeiten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz begrenzt sind.
JArbSchG: Genieße Deine Sonntage und Feiertage!
Du darfst an Sonntagen und Feiertagen nicht arbeiten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) besagt, dass jeder zweite Sonntag frei bleiben muss und mindestens zwei Sonntage im Monat beschäftigungsfrei sind. Das bedeutet, dass du an den meisten Sonntagen nicht arbeiten musst und du dir eine Pause gönnen kannst. Nutze den Tag, um etwas zu unternehmen, das dich entspannt und dir Spaß macht. Lerne ein neues Hobby kennen, treffe Freunde, unternimm etwas mit deiner Familie oder entspanne einfach auf dem Sofa. Genieße den Tag und die Freizeit, die dir das JArbSchG garantiert.
Arbeitsgesetz: 8,5 Stunden Anwesenheit, 30 Minuten Pause
Gemäß dem Gesetz musst du als Arbeitnehmer bei einer 8-Stunden-Arbeitszeit 8,5 Stunden anwesend sein. Das bedeutet, dass die Pausenzeiten nicht zur Arbeitszeit gehören. In der Regel sind laut Gesetz 30 Minuten Pause pro Arbeitstag vorgeschrieben. Diese müssen dein Arbeitgeber dir geben, sodass du ausreichend Zeit hast, dich auszuruhen und eine Mahlzeit zu dir zu nehmen. Wenn du mehr Pause brauchst, kannst du auch eine längere Pause vereinbaren, sofern dein Arbeitgeber damit einverstanden ist. Wichtig ist, dass du dich in der Pause auch wirklich erholen und entspannen kannst, denn nur so kannst du anschließend wieder fit deine Arbeit verrichten.
Minderjährig und in Ausbildung? Deine Rechte!
Du bist noch minderjährig und machst eine Ausbildung? Dann hast Du einige besondere Rechte. Zum Beispiel kann Dir weder von Deinem Arbeitgeber noch von Dir selbst gekündigt werden. Auch wenn es beim Erwachsenen vielleicht anders ist, bei Dir ist eine Kündigung nur durch Deinen gesetzlichen Vertreter möglich. Dazu gehören Deine Eltern oder ein gesetzlicher Vormund. Sie müssen die Kündigung erklären, damit sie gültig ist. Es ist wichtig, dass Du Dich über Deine Rechte als minderjähriger Auszubildender informierst, damit Du über alle Details Bescheid weißt.
Auszubildende: Mindestpausenzeiten nach Arbeitsgesetz einhalten
Das Arbeitsgesetz schreibt volljährigen Auszubildenden eine Mindestpausenzeit vor. Wenn Du mehr als sechs Stunden und bis zu neun Stunden am Tag arbeitest, musst Du eine Pause von mindestens 30 Minuten einlegen. Arbeitest Du mehr als neun Stunden, sind es 45 Minuten. Wenn es Dein Arbeitgeber erlaubt, ist es auch möglich, die Pausenzeiten zu teilen. So kannst Du zum Beispiel zwei mal 15 Minuten Pause machen. Wichtig ist, dass Du Deine Pausenzeiten vernünftig einteilst und Dir die notwendige Erholung gönnst.
Schlussworte
Mit 17 Jahren darfst du in Deutschland bis zu 8 Stunden am Tag arbeiten und höchstens 40 Stunden pro Woche. Wenn es dir möglich ist, darfst du auch länger arbeiten, jedoch nicht mehr als 10 Stunden am Tag und 48 Stunden pro Woche. Während einer Ausbildung musst du unter Umständen sogar noch mehr arbeiten, aber auch hier gilt eine Obergrenze von 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche.
Du darfst mit 17 Jahren in Deutschland bis zu 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Allerdings musst Du darauf achten, dass Deine Ausbildung nicht zu kurz kommt. Wenn Du also über 17 Jahre alt bist, solltest Du die Arbeitszeiten mit Deinem Ausbilder besprechen, um sicherzustellen, dass Du ausreichend Zeit hast, Deine Ausbildung zu absolvieren.